Der Übergang aus der C-Lizenz zur B-Lizenz hat sich für einige Teilnehmer als Herausforderung erwiesen. Wo vorher die Pflichtübung bekannt war und nur Ausführungsabzüge und ggf. Abweichungen von der Ausschreibung (z. B. fehlende Teile) notiert werden mussten, müssen nun Übungen soweit mitnotiert werden, dass

  1. eine Schwierigkeitsnote berechnet werden kann (also eine Zuordnung der Elemente zu Elementgruppen und Elementwert möglich ist),
  2. bei Unstimmigkeiten Nachfragen von anderen Kampfrichtern oder auch Trainern zur Übungszusammenstellung beantwortet werden können.